Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

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Für Lieferungen des Bart Ebben-Spezialisten Citroën Peugeot gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von STIBA, die Sie unten lesen können. Als wichtige zusätzliche Ergänzungen gelten die zusätzlichen Geschäftsbedingungen von Bart Ebben Specialist Citroën Peugeot, wie am Ende dieses Artikels angegeben:

Haushaltsordnung – Anhang C: Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Anwendbarkeit 1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für STIBA-Mitglieder, die Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von gebrauchten Fahrzeugteilen abschließen und solche Verträge abschließen. Für diese Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile gelten die STIBA-Garantiebedingungen.

1.2

STIBA-Mitglieder sind diejenigen Unternehmen, die vom Vorstand der STIBA gemäß Artikel 3 der Satzung des genannten Vereins als Mitglieder aufgenommen wurden und am STIBA-Wappen erkennbar sind. STIBA-Mitglieder finden Sie auch auf der STIBA-Website.

1.3

Abweichungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden das STIBA-Mitglied nur, bis sie ihre Geltung ausdrücklich schriftlich festgehalten haben. Sofern der Käufer auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist, gelten ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vereinbarung 2.1

Wird der Vertrag schriftlich oder elektronisch geschlossen, kommt er am Tag der Vertragsunterzeichnung durch das STIBA-Mitglied bzw. am Tag der Absendung der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch zustande das STIBA-Mitglied.

2.2

Mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit Untergebenen des STIBA-Mitglieds binden das STIBA-Mitglied erst und insoweit, als sie vom STIBA-Mitglied schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden.

3. Preise 3.1

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Beträge ohne Abzug oder Skonto und inklusive Mehrwertsteuer. Unabhängig davon, ob die Mehrwertsteuer berechnet wird oder nicht. Margenregelung des Demontageunternehmens.

3.2

Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3.3

Die in allgemeinen Angeboten enthaltenen Preisangaben, Verkaufsartikel und Spezifikationen sind unverbindlich. Sie binden das STIBA-Mitglied nicht und der Käufer kann sich nicht auf sie berufen, sofern nicht anders vereinbart oder angegeben.

4. Lieferung 4.1

Die Lieferung erfolgt nach Wahl des STIBA-Mitglieds ab Werkstatt, Lager oder Geschäft. Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, das STIBA-Mitglied hat hieran kein berechtigtes Interesse.

4.2

Sobald der Artikel zur Lieferung oder zum Versand bereit ist, trägt der Käufer das Risiko für alle direkten und indirekten Schäden, die an oder infolge des Artikels entstehen können, es sei denn, dies ist der Fall auf grober Fahrlässigkeit des STIBA-Mitglieds beruht. Nimmt der Käufer den Artikel trotz Inverzugsetzung nicht an, ist das STIBA-Mitglied berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen und dem Käufer die Kosten für die Lagerung des Artikels in Rechnung zu stellen.

4.3

Der verkaufte Artikel wird umgehend in dem Zustand geliefert, in dem er sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befand.

4.4

Transport und Versand der vom STIBA-Mitglied verkauften Waren erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.

5. Lieferzeit 5.1

Lieferzeiten werden in Absprache und ungefähr vom STIBA-Mitglied festgelegt. Lieferzeiten können niemals als Frist angesehen werden. Die Lieferzeit beginnt mit der mündlichen und schriftlichen Auftragsbestätigung.

5.2

Im Falle einer verspäteten Lieferung haftet das STIBA-Mitglied nicht für Schäden, die dem Käufer durch die verspätete Lieferung entstehen, es sei denn, der Käufer hat das STIBA-Mitglied schriftlich in Verzug gesetzt, wobei die Der Käufer muss dem STIBA-Mitglied eine Frist von mindestens der Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit gewähren, um seinen Verpflichtungen noch nachkommen zu können.

5.3

Soweit gesetzlich zulässig, kann ein Vertrag vom Käufer wegen Überschreitung der Laufzeit nicht gekündigt werden, es sei denn, die am Ende von Absatz 2 dieses Artikels genannte Frist ist abgelaufen und die Eine Verpflichtung des Käufers zur Aufrechterhaltung des Vertrages kann nicht verlangt werden.

6. Zahlung 6.1

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in bar. Beim Fernkauf kann das STIBA-Mitglied dem Käufer verschiedene Zahlungsoptionen anbieten, darunter IDeal, PayPal und Kreditkarten in einer sicheren Umgebung sowie die Möglichkeit einer einmaligen Autorisierung. Die Bankdaten des Käufers werden vom STIBA-Mitglied nicht gespeichert. Der Käufer ist sich bewusst, dass die Zahlung im Internet mit Risiken verbunden sein kann. Zahlungen über das Internet erfolgen auf eigenes Risiko des Käufers. Das STIBA-Mitglied haftet nicht für die Art und Weise, wie der Käufer Zahlungen leistet.

6.2

Beim Kauf auf Rechnung muss die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen sein.

6.3

Wenn die Zahlung nicht zum Fälligkeitsdatum, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfolgt ist, gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder Mahnung bedarf ist für den überfälligen Betrag sofort fällig und zahlbar mit den gesetzlichen Zinsen pro Monat oder Teil eines Monats, gerechnet ab dem Fälligkeitsdatum.

6.4

Im Fall von Absatz 3 dieses Artikels hat das STIBA-Mitglied das Recht, den gekauften Artikel innerhalb der Frist von Artikel 7:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs durch außergerichtliches Verfahren zurückzufordern Erklärung. Mit dieser Anweisung wird der Kauf beendet.

6.5

Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten – einschließlich Inkassobüros, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte – die dem STIBA-Mitglied bei der Durchsetzung seiner Rechte gegenüber dem Käufer entstehen, trägt der Käufer. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden gemäß dem Inkassosatz der niederländischen Anwaltskammer für Inkasso mit einem Mindestbetrag von 50,00 € berechnet.

7. Eigentumsvorbehalt 7.1

Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten gegenüber dem STIBA-Mitglied aufgrund oder im Zusammenhang mit der Lieferung nicht vollständig erfüllt hat, bleiben bereits gelieferte Waren Eigentum des STIBA-Mitglieds.

7.2

Der Käufer ist nicht berechtigt, gelieferte Waren an Dritte zu liefern, zu verleihen, zu verpfänden oder ihr Eigentum zu übertragen, solange sie noch nicht bezahlt sind.

7.3

Der Käufer trägt das Risiko für unbezahlte Waren im Hinblick auf alle direkten und indirekten Schäden, die ihm durch ihn oder andere entstehen.

8. Mängel/Beschwerden 8.1

Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferungen nach der Ausführung sorgfältig auf etwaige Mängel in Form von Abweichungen von den Spezifikationen und andere erkennbare Mängel zu prüfen. Festgestellte Mängel müssen dem STIBA-Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Lieferung der Ware mitgeteilt werden. Diese Anzeige muss schriftlich erfolgen und eine Beschreibung des festgestellten Mangels unter Angabe der Rechnung und der Rechnungsnummer enthalten.

8.2

Der Käufer muss dem STIBA-Mitglied die Möglichkeit geben, den festgestellten Mangel zu überprüfen. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Absatzes führt zum Erlöschen des Rechts des Käufers, sich auf Mängel zu berufen, die er bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der oben genannten Frist vernünftigerweise hätte entdecken können.

8.3

Der Käufer hat dem STIBA-Mitglied die Kosten für unbegründete Reklamationen zu erstatten.

8.4

Die Bestimmungen dieses Artikels 8 gelten gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 der STIBA-Garantiebedingungen.

9. Höhere Gewalt 9.1

Kommt das STIBA-Mitglied seiner Verpflichtung gegenüber dem Käufer ganz oder teilweise nicht nach, kann diese Nichterfüllung nicht dem STIBA-Mitglied zugerechnet werden, sofern das STIBA-Mitglied die Vereinbarung nicht erfüllt erschwert bzw durch einen Umstand – ob vorhersehbar oder nicht – unmöglich gemacht wird, der außerhalb der Kontrolle des STIBA-Mitglieds liegt, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf:

  • Mängel von Lieferanten/Transporteuren;
  • Krieg, Aufruhr oder ähnliche Situationen;
  • Sabotage, Boykott, Streik oder Besetzung;
  • Maschinenschaden;
  • Diebstahl aus den Lagerhäusern;
  • Geschäftsstörungen;
  • staatliche Maßnahmen;
  • schlechtes Wetter;
  • Blitzschlag;
9.2

Wenn eine in Absatz 1 dieses Artikels genannte Situation eintritt, haftet das STIBA-Mitglied im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für daraus resultierende Schäden für den Käufer und kann das STIBA-Mitglied ggf die Erfüllung seiner Verpflichtungen nach eigenem Ermessen aussetzen oder beenden. den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention und ohne Haftung für Schadensersatz aufzulösen.

10. Gebrauch der Sache 10.1

Der Käufer hat die gelieferte Sache entsprechend ihrer Art und Zweckbestimmung sowie unter Beachtung aller gesetzlichen Gebrauchsvorschriften und, soweit anwendbar, der vom STIBA-Mitglied vorgeschriebenen Gebrauchsvorschriften zu verwenden.

10.2

Verwendet der Käufer die gelieferte Sache nicht gemäß den Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels und macht der Käufer das STIBA-Mitglied für im Zusammenhang mit der Nutzung der gelieferten Sache entstandene Schäden haftbar, so hat der Käufer zu beweisen, dass der Schaden auf einen Mangel der vom STIBA-Mitglied gelieferten Sache zurückzuführen ist und nicht auf eine von Absatz 1 dieses Artikels abweichende Nutzung.

10.3

Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 11 und Absatz 2 dieses Artikels haftet das STIBA-Mitglied niemals für Personenschäden, wenn der Käufer entgegen den Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels gehandelt hat. Soweit gesetzlich zulässig, hat der Käufer das STIBA-Mitglied von Ansprüchen von Arbeitnehmern oder sonstigen Dritten, insbesondere Abnehmern, freizustellen, wenn diese von den sich aus Absatz 1 dieses Artikels ergebenden Gebrauchsvorschriften keine Kenntnis genommen haben.

11. Haftung 11.1

Für Schäden aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen, für die das STIBA-Mitglied rechtlich haftbar gemacht werden kann, gilt – soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen –, dass die Haftung des STIBA-Mitglieds den Rechnungsbetrag nicht übersteigt.

11.2

Schäden, soweit sie aus entgangenem Gewinn oder vermindertem Ertrag sowie aus allen anderen indirekten Schäden oder Folgeschäden bestehen, wie etwa Betriebsschäden oder jegliche vom Käufer an Dritte geschuldete Schadensersatzleistung oder Vertragsstrafe, kommen in keinem Fall für eine Entschädigung in Betracht, vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

11.3

Vorbehaltlich der Haftung des STIBA-Mitglieds gemäß Abschnitt 3 von Titel 3 des Buches 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) und soweit gesetzlich zulässig, stellt der Käufer das STIBA-Mitglied von Ansprüchen Dritter gleich aus welchem Rechtsgrund frei, die geltend machen, infolge der gekauften Sache oder eines Handelns oder Unterlassens des STIBA-Mitglieds im Rahmen der Durchführung des Vertrages Schaden erlitten zu haben, es sei denn, der Käufer weist nach, dass das STIBA-Mitglied im Verhältnis zum Käufer haftbar ist und diesen Schaden dem Käufer zu ersetzen hat.

11.4

Bei sonstigem Verfall des Anspruchs auf Schadensersatz ist dem STIBA-Mitglied jede gewünschte Mitwirkung bei der Untersuchung der Ursache, Art und des Umfangs des Schadens zu gewähren, für den Ersatz begehrt wird.

11.5

Artikel 9 der Garantiebedingungen findet entsprechende Anwendung.

12. Vertragsauflösung 12.1

Die vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrages erfolgt anschließend durch eine schriftliche Erklärung eines der hierzu Berechtigten. Bevor der Käufer eine schriftliche Auflösungserklärung an das STIBA-Mitglied richtet, hat der Käufer das STIBA-Mitglied stets zunächst schriftlich in Verzug zu setzen und ihm eine angemessene Frist einzuräumen, um seine Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.

12.2

Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, wenn er selbst bereits mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug war. Für Verbraucherkäufer bleibt diese Bestimmung unbeschadet ihrer etwaigen Befugnis zur Aussetzung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.

12.3

Stimmt das STIBA-Mitglied einer Auflösung zu, ohne dass ein Verzug seinerseits vorliegt, so hat dieses Anspruch auf Ersatz sämtlicher Vermögensschäden, wie Kosten, entgangenen Gewinn und angemessene Kosten zur Feststellung von Schaden und Haftung.

12.4

Im Falle einer teilweisen Auflösung kann der Käufer, soweit gesetzlich zulässig, keinen Anspruch auf Rückgängigmachung der bereits vom STIBA-Mitglied erbrachten Leistungen geltend machen, und das STIBA-Mitglied behält uneingeschränkt Anspruch auf Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen, unbeschadet des Rechts des STIBA-Mitglieds, seine Leistungen rückgängig zu machen und Schadensersatz zu verlangen.

13. Streitigkeiten 13.1

Auf alle Transaktionen zwischen dem STIBA-Mitglied und dem Käufer findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

13.2

Alle Streitigkeiten, die sich aus Verträgen mit dem STIBA-Mitglied ergeben, werden zunächst der STIBA-Beschwerdekommission vorgelegt. Diese Kommission entscheidet gemäß der STIBA-Beschwerdeordnung.

13.3

Das Beschwerdeverfahren lässt die Anrufung des zuständigen Gerichts durch den Käufer unberührt.


Zusätzliche Verkaufs- und Lieferbedingungen Bart Ebben Spezialist Citroën DS Peugeot (im Folgenden Bart Ebben genannt):

Alle von Bart Ebben verkauften oder versendeten Teile sind sichtbar und unsichtbar gekennzeichnet. Es versteht sich von selbst, dass nur die von Bart Ebben gekennzeichneten Teile von der Garantie und dem Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.

14. Rücksendeformular (RMA) auf der Website www.bartebben.nl

Über das Rücksendeformular (RMA) alle Arten Rückgabearten und Garantien erbeten.

Erklärung:
RMA bedeutet: Return Merchandise Authorization und wird auch Return With Agreement genannt.
Das bedeutet, dass wir informiert werden müssen, bevor Sie etwas an uns zurücksenden. Nach dem Ausfüllen des Rücksendeformulars (RMA) erhalten Sie von uns eine RMA-Nummer, die Sie gut sichtbar auf oder in finden die Verpackung Ihrer Rücksendung. Wir wissen dann genau, welches Paket Ihnen gehört und eine schnelle Abwicklung Ihrer Rücksendung ist somit gewährleistet.

14.1

Bei jeder Rücksendung (Sendung) ist es zwingend erforderlich, das Rücksendeformular (RMA) vollständig auszufüllen. Rücksendungen ohne vollständig ausgefülltes Rücksendeformular (RMA) und ohne eine von uns bereitgestellte RMA-Nummer werden nicht akzeptiert.

14.2

Abholschalter für falsch bestellte Teile: Vom Käufer falsch bestellte Teile (ausgenommen elektrische und elektronische Komponenten) können nach Rücksprache mit Bart Ebben zurückgegeben werden, sofern sich die Teile im gleichen Zustand wie bei der Lieferung befinden. Die von uns auf den Teilen angebrachte Markierung muss deutlich sichtbar sein. Der Käufer muss außerdem die Originalrechnung vorlegen. Der Käufer erhält dann eine Gutschrift über den Kaufbetrag (ohne Versandkosten und Anzahlung) abzüglich 25 % zum Ausgleich der Bart Ebben entstandenen Mehrkosten. Rückgaben können bis zu 8 Tage nach dem Kauf erfolgen, siehe 8.1

15. Garantie 15.1

Garantie auf Gebrauchtteile bedeutet, dass innerhalb der Garantiezeit von 3 Monaten ab Rechnungsdatum ein Ersatzteil geliefert wird.
Wenn Sie unsere Garantie in Anspruch nehmen möchten, haben Sie nach der Registrierung über die Website zwei Möglichkeiten: < /p>

Option A: Bart Ebben prüft vorab, ob eine Garantie besteht und sendet dann ein Ersatzteil.


  • Der Käufer füllt das Formular www.bartebben.de auf der Website Rücksendeformular (RMA)Formular.
  • Bart Ebben wird das vollständig ausgefüllte Rücksendeformular (RMA) prüfen und bei Genehmigung eine RMA-Nummer erhalten . Bitte geben Sie diese RMA-Nummer deutlich auf oder in der Verpackung an.
  • Der Käufer sendet das von Bart Ebben gekennzeichnete Teil auf eigene Kosten an die von Bart Ebben angegebene Adresse zurück.
  • Nachdem das auszutauschende Teil an Bart Ebben zurückgesendet wurde, wird geprüft, ob alle Garantiebestimmungen erfüllt sind und das Teil für die Garantie in Frage kommt (einschließlich der Prüfung, ob sich das Teil im gleichen Zustand wie bei der Lieferung befindet).
  • Wenn die Garantie von Bart Ebben genehmigt wurde, wird ein Ersatzteil zur Verfügung gestellt, sofern es auf Lager ist. Sollte kein Ersatzteil vorrätig sein, erfolgt die Gutschrift des gezahlten Betrages schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen (auf dem gleichen Weg, auf dem auch die Zahlung erfolgt ist).
  • Wenn Bart Ebben ein Ersatzteil zur Verfügung stellt, erhält der Kunde eine Rechnung über die Versandkosten. Nach Zahlungseingang wird das Ersatzteil versendet.

Option B: Bart Ebben prüft anschließend, ob eine Garantie besteht. Sie melden die Garantie und bestellen umgehend ein Ersatzteil bei Bart Ebben. Nach Erhalt und ordnungsgemäßer Garantieprüfung des defekten Teils erfolgt die Gutschrift.


  • Der Käufer füllt das Formular www.bartebben.de auf der Website Rücksendeformular (RMA)Formular.
  • Bart Ebben wird das vollständig ausgefüllte Rücksendeformular (RMA) prüfen und bei Genehmigung eine RMA-Nummer erhalten . Bitte geben Sie diese RMA-Nummer deutlich auf oder in der Verpackung an.
  • Der Käufer sendet das von Bart Ebben markierte Teil auf eigene Kosten an die von Bart Ebben angegebene Adresse zurück
  • Der Käufer möchte ein Ersatzteil und dies ist auf dem Rücksendeformular (RMA)
  • angegeben
  • Wenn das Ersatzteil vorrätig ist, wird es vom Käufer bestellt, in Rechnung gestellt und bezahlt (als wäre es eine Neubestellung).
  • Sobald das defekte Teil an Bart Ebben zurückgesendet wurde, wird geprüft, ob alle Garantiebestimmungen erfüllt sind und ob es für die Garantie in Frage kommt. Ist dies der Fall, erfolgt die Gutschrift des defekten Teils (ohne Versandkosten) schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen (auf dem gleichen Weg wie die Zahlung).
15.2

Weitere Garantiebedingungen:

  • Eine Garantie wird nur gegenüber der auf der Rechnung genannten Person bzw. Firma gewährt (die Garantie ist daher nicht übertragbar).
  • Die Versandkosten (sowohl für die Rücksendung) als auch etwaige Arbeitskosten (z. B. für den Ein- und Ausbau des Teils) trägt der Käufer.
  • Die Gesamtvergütung von Bart Ebben ist niemals höher als der Rechnungsbetrag, siehe 11.1
  • Abnutzung, Bruch und Schäden während des Gebrauchs liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden und fallen nicht unter unsere Garantien.
  • Die Garantie auf neue und überholte Teile beträgt 12 Monate.
  • Bei der Beurteilung der Garantie kann Bart Ebben verlangen, dass ein Auto mit einem defekten Motor, Getriebe oder einem anderen Teil in der Werkstatt von Bart Ebben beurteilt wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt derjenige, der Unrecht hat.
  • Wenn der Artikel beschädigt oder unsachgemäß verwendet wurde, erlischt die Produktgarantie sofort.
15.3

Die Garantie erlischt, wenn:

  • Die Firmware eines Geräts wurde geflasht oder Root wurde auf einem Gerät aktiviert.
  • Das Gehäuse wurde geöffnet, beispielsweise um zu versuchen, das Gerät zu reparieren.
  • Teile des Produkts wurden geändert, entfernt oder ausgetauscht.
  • Das Teil wurde auf eine Weise verwendet, für die es ursprünglich nicht vorgesehen war (z. B. als Motor in einem Rennwagen)
  • Die Komponente wurde verwendet, nachdem von der Komponente ein Fehler gemeldet wurde
15.4

Beim Umtausch beträgt die Bearbeitungszeit für das ausgetauschte Teil zwischen 3 und 6 Werktagen nach Erhalt des Artikels und abhängig davon, ob ein Ersatzartikel auf Lager ist.

16. Transportschaden / fehlerhafte Lieferung 16.1

Im Ausnahmefall, dass einer oder mehrere der von Ihnen erhaltenen Artikel während des Transports beschädigt werden oder nicht oder falsch geliefert wurden, kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis Kontaktieren Sie uns innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt (oder Lieferbenachrichtigung) über das Rücksendeformular (RMA) auf der Website. Wenn das Teil nicht wie erwartet funktioniert, kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Teile über die Rücksendungen Formular (RMA) auf der Website. Nach Erhalt der RMA-Nummer können Sie die gekennzeichneten Teile an die von unserem Kundenservice angegebene Adresse zurücksenden. Sollte das Teil nach Erhalt und Prüfung tatsächlich defekt sein, senden wir kostenlos ein neues Teil zu (wir erstatten auch die Rücksendekosten).

17. Teile zurückgeben 17.1

Alle elektrischen und elektronischen Teile wie Steuergeräte, Display, Relais, Steuermodule, Heizmotoren, Radio usw. werden aufgrund von Installationsschäden und zugrunde liegenden Fehlern nicht zurückgegeben. Für diese Teile besteht selbstverständlich Anspruch auf Garantie.

17.2

ECUs (Motormanagementrechner) können beispielsweise durch äußere Fehler wie einen Kurzschluss im Kabelbaum, einen defekten Injektor etc. ausfallen. Stellen Sie daher zunächst sicher, dass Sie die richtige Diagnose stellen und die Ursache beheben. Auf Wunsch helfen wir Ihnen, die richtige Diagnose zu stellen.

17.3

Teile, die wir speziell für Sie bestellt haben, werden nicht zurückgesendet.

18. Website zum Widerrufsrecht 18.1

Sie haben das Recht, Ihre Bestellung nur dann zu stornieren, wenn Sie sie über www.bartebben.nl aufgegeben haben, www.bartebben.de und www.bartebben.com bis zu 14 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen Ein Widerrufsgrund besteht nur dann, wenn das gelieferte Teil nicht aus der (versiegelten) Verpackung entnommen und anschließend nicht benutzt, angeschlossen oder montiert wurde. Nach dem Widerruf haben Sie weitere 14 Tage Zeit, das von uns gelieferte Produkt zurückzusenden. Nach Erhalt des Teils wird Ihnen dann der volle Bestellbetrag inklusive Versandkosten gutgeschrieben. Lediglich die Kosten für die Rücksendung von zu Hause zum Online-Shop gehen zu Ihren Lasten. Bitte kontaktieren Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Bestellung, um Ihre Rücksendung zu genehmigen (über das Rücksendeformular (RMA) auf der Webseite). Selbstverständlich kommen hierfür nur die von Bart Ebben gekennzeichneten Teile in Frage.

18.2

Teile, die von uns speziell für Sie bestellt wurden, werden nicht zurückgegeben und sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

19. Anzahlung 19.1

Für eine Reihe von Teilen (z. B. Motoren, Getriebe, Hydraulikteile usw.) wird ein Pfand erhoben. Dieser Betrag wird beim Verkauf des Teils in Rechnung gestellt und muss vom Käufer immer im Voraus bezahlt werden. Der Pfandbetrag wird dem Käufer von Bart Ebben gutgeschrieben, sobald das Altteil bei Bart Ebben eingegangen ist.

Ihr Einzahlungsgegenstand muss die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Das Teil sieht aus wie bei der Lieferung (z. B. liefert Bart Ebben einen Motor mit Turbo in einer Metall-Rückgabekiste, dann erwarten wir, dass der Pfandmotor mit altem Turbo in der Metall-Rückgabekiste zurückgegeben wird)
  • Es liegen keine äußeren Schäden vor
  • Das Teil kann überholt werden
  • Alle Flüssigkeiten wurden aus dem Teil entfernt
20. Cookies und Webanalyse 20.1

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21. Sonstiges 21.1

Auf alle unsere Transaktionen findet niederländisches Recht Anwendung; bei Streitigkeiten ist stets das Gericht am Wohnsitz von Bart Ebben zuständig.


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