Gebrauchte Autoersatzteile anbieten bei Reparatur verpflichtet in Frankeich
datum:30-01-2017
Um die Wiederverwendung von Autoteilen in Frankreich zu fördern und den Konsumenten der Werkstätten zu helfen, sind gebrauchte Autoersatzteile für Reparaturen anzubieten. Dieses Gesetz ist ab den 1. Januar 2017 in Kraft und soll die Auswahl von gebrauchten Ersatzteilen für den Autobesitzer erleichtern.
Anwendbar auf diesen Teilen
Das Gesetz gilt für Reparaturen an Pkw und Kleinlieferwagen und umfasst folgende Komponenten:
- Abnehmbare Karrosserieteile (zB Türen, Kotflügel, Stoßfänger).
- Abnehmbare Teile und Innensitze
- Glasscheiben, die nicht gekittet werden
- Beleuchtung
- Mechanische und elektronische Bauteile mit Ausnahme von:
1. Teile des Antriebs;
2. Komponenten des Lenksystems;
3. Teile des Bremskreises;
4. nicht entfernbare Teile des Chassis mit mechanischem Verschleiß.
Ausnahmen vom Gesetz
Es gibt jedoch einige Ausnahmen , die der Dealer für die folgenden Ausnahmen nicht verpflichten muss:
- Reparatur oder Wartung erfolgt kostenlos oder ist Bestandteil der Garantie;
- Die gebrauchten Teile sind nicht innerhalb der üblichen Reparaturzeit erhältlich;
- Das nach dem Ermessen des Händlers durch Verwendung gebrauchter Teile schafft eine ernsthafte Gefahr für die Umwelt, die öffentliche Gesundheit oder die Verkehrssicherheit.
Für diejenigen, die die französische Sprache kennen, finden Sie die Details des neuen französischen Gesetzes.